Die Regierung lehnt eine Parlamentsdebatte zu den Int. Gesundheitsvorschriften ab. Warum lanciert sie dann eine rechtlich unverbindliche Vernehmlassung?
Soll der Generaldirektor der WHO in der Schweiz einen Gesundheitsnotstand ausrufen können? Ja, findet der Bundesrat, der die entsprechend revidierten Int. Gesundheitsvorschriften (IGV) ohne Parlamentsbeschluss durchwinken will. Aufgrund des Widerstands im Parlament und der Bevölkerung hat er nun trotzdem eine Vernehmlassung lanciert. Was er damit bezweckt, ist unklar.
Dass der Bundesrat die IGV am liebsten ohne Diskussion ratifizieren würde, ist ein offenes Geheimnis. Er lehnte sowohl die Motion Glarner als auch die Motion Wyssmann ab, die eine parlamentarische Debatte zum Pandemiepakt der WHO bzw. den IGV verlangten. Die Motion Glarner wurde angenommen, obwohl der Pandemiepakt bei der WHO noch in Beratung ist. Die später eingereichte Motion Wyssmann hat der Nationalrat noch nicht behandelt.
Was der Bundesrat mit der vor Wochenfrist lancierten Vernehmlassung bezweckt, ist undurchsichtig. Er will ja keine Parlamentsdebatte zu dem Vertragswerk. Warum also die interessierten Kreise und die Öffentlichkeit um ihre Meinung fragen, an die er rechtlich nicht gebunden ist?
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