Am Anfang war das Wort und nicht das Geschwätz,
und am Ende wird nicht die Propaganda sein,
sondern wieder das Wort.
Gottfried Benn
Wie würden Sie sich fühlen, wenn die Angst, welche die Task Force seit einem Jahr verbreitet, auf Straftaten beruhte? Vermutlich würden Sie erleichtert denken: Die Angst ging nicht auf reale Umstände, sondern auf strafbare Falschdarstellungen zurück. Genau dafür gibt es jetzt einen guten Grund.
Mehrere Verbände und Privatpersonen, darunter auch die Corona-Transition, haben Strafanzeige gegen die Task Force wegen Schreckung der Bevölkerung eingereicht. Die Anzeigeschrift zeigt unmissverständlich: Die Task Force unter der Leitung von Martin Ackermann hat nachweislich Unwahrheiten verbreitet und damit die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt und durch die Verschärfung der Massnahmen grossen Schaden angerichtet.
Wer die Anzeigeschrift mit 94 Seiten und 221 Quellen unter die Lupe nimmt, erkennt rasch: Die Vorwürfe sind bestens dokumentiert. Wenn es mit rechten Dingen zu und her geht, müsste die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung eröffnen.
Ob dies tatsächlich geschieht und es zu einer Anklage kommt und wie das Gericht schliesslich mit der Sache umgeht, ist allerdings völlig offen. Mit den Pandemiemassnahmen wurde nicht nur die Verfassung gebrochen. Auch die Gerichte haben die Prinzipien eines Rechtsstaats hinter sich gelassen.
In allen bisherigen Verfahren haben sie es versäumt, den strittigen Punkten auf den Grund zu gehen und einen rechtsstaatlichen Entscheid zu fällen, wie es im übrigen Europa doch einige mutige Richter getan haben.
In einigen Schweizer Urteilen wurde sogar die Task Force zitiert, die
nicht einmal eine Behörde ist und schon gar nicht Recht setzen kann.
Die Strafanzeige wird an der rechtlichen Realität vorderhand nichts ändern. Aber die Mitglieder der Task Force werden sicher etwas vorsichtiger sein. Und vor allem werden ihre Opfer, all die verängstigten Menschen und Unternehmen und Einzelfirmen in Schieflage wissen: Wir sind Opfer einer flächendeckenden Straftat geworden.
Wir sind dem Verfasser der Strafanzeige – vermutlich die kompletteste Arbeit zur Coronakrise in der Schweiz – zu grösstem Dank verpflichtet. Wir haben Verständnis, dass er seinen Namen vorderhand nicht im Rampenlicht sehen will.