Unglaublich, mit wie wenig Freiheit die Liberalen heute bereits zufrieden sind
Die bis jetzt fast unsichtbare Ja-Kampagne zum Covid-19-Gesetz nimmt tropfenweise Fahrt auf.
Die freisinnig-demokratische Partei der Schweiz (FDP), einmal eine staatstragende Kraft, wirbt mit einem unglaublichen Argument für das Covid-19-Gesetz: «Damit der gesellige Austausch in Restaurants und Bars ohne Maske weiterhin möglich ist.»
Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes erlaubt es dem Bundesrat, die Gefahren, die er bekämpfen will, selber zu bestimmen und gleichzeitig die verfassungsmässigen Rechte einzuschränken.
«Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epidemiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen.»
Dies steht in eindeutigem Widerspruch zu Art. 164 der Bundesverfassung, der vorschreibt, dass alle wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen, insbesondere über die politischen Rechte, die einschränkungen verfassungsmässiger Rechte und die Rechte und Pflichten von Personen in den Bundesgesetzen enthalten sein müssen.
Der Stimmbürger soll schliesslich wissen, was auf ihn zukommt, damit er gegebenenfalls das Referendum ergreifen kann. Gegen Verordnungen des Bundesrat hat er kein politisches Instrument zur Verfügung.
Das Covid-19-Gesetz verletzt diese Verfassungsbestimmung in sträflicher Weise, indem es die Einschränkung verfassungsmässiger Rechte dem Bundesrat überlässt. Die FDP will, wie es scheint, Verfassungsgrundsätze zugunsten des «geselligen Austauschs in Restaurants und Bars» über Bord werfen. Prosit!