Genfer Gericht: Eltern dürfen Geschlechtsumwandlung ihrer 16 Jahre alten Tochter nicht verhindern

Die Eltern werden gezwungen, die dafür erforderlichen Dokumente herauszugeben. Bereits vor einem Jahr wurde die Tochter – damals 15 – gerichtlich von den Eltern getrennt.

Begonnen hatte das Drama 2021, als die damals 13-jährige Tochter im Zusammenhang mit psychischen Schwierigkeiten am Ende der Pandemie äusserte, ihre Geschlechtsidentität sei männlich.

Die Eltern schickten sie in psychotherapeutische Behandlung. «Aber die Schule führte gemeinsam mit dem Jugendamt und sowie der staatlich finanzierten Transgender-Lobbyorganisation Le Refuge gegen den ausdrücklichen Willen eine ‹soziale Transition› durch», wie die «Alliance Defending Freedom International» (ADF) schreibt. Die Tochter erhielt einen neuen Namen, männliche Pronomen und wurde als Junge behandelt.

Nachdem die Eltern den ärztlich angeordneten Einsatz von Pubertätsblockern ablehnten, wurde ihnen im April 2023 die Tochter per Gerichtsentscheid weggenommen und in einem Heim untergebracht. Sie bliebt aber offensichtlich unter dem Einfluss von Le Refuge, nach eigener Darstellung eine «Anlaufstelle für LGBTIQ+ Jugendliche in Schwierigkeiten», die u.a. vom Bundesamt für Gesundheit und vom Kanton Genf finanziell unterstützt wird.

Heute, mit 16 Jahren will die Tochter offenbar die Geschlechtsumwandlung vornehmen. Damit sie vollzogen werden kann, sind Ausweise nötig, zu deren Herausgabe die Eltern nun vom Berufungsgericht des Kantons Genf gezwungen werden.

Gemäss Artikel 30b des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für eine Geschlechtsumwandlung nicht erforderlich, wenn die betreffende Person das 16. Altersjahr vollendet hat. Die Entscheidung über die eigene Identität sei ein rein persönliches Recht, das der Tochter zugestanden werden müsse, argumentierte das Gericht.

Gemäss ADF hielt dem die Verteidigung der Eltern entgegen, dass die langfristigen gesundheitlichen Folgen einer „Transition“ von einem Teenager mit psychischen Problemen nicht eingeschätzt werden könnten. Dieser Umstand hätte nach geltendem Recht in Betracht gezogen werden können.

Felix Böllmann, deutscher Anwalt und bei ADF International für den Fall verantwortlich, sagte:

«Das Gericht sollte das Kindeswohl und die Rechte der Eltern hochhalten, statt mit ideologischen Konzepten Kinder und Eltern auseinanderzureissen. Die Schweizer Behörden sollten lieber einen Blick nach UK wagen, wo das Höchstgericht das Verbot von Pubertätsblockern gerade bestätigt hat. Die Schweiz sollte dem britischen Vorbild folgen: Kindeswohl und Elternrechte haben Vorrang.“

Die Eltern erwägen einen Weiterzug an das Bundesgericht.

Ein skandalöser Fall. Im Hintergrund steht die Ideologie, dass das Geschlecht nicht mehr durch die Biologie bestimmt wird, sondern durch eine gefühlsmässige Selbstwahrnehmung, die man dann durch medizinische Eingriffe zur biologischen Realität machen will. Dass das keine gute Idee ist, zeigt eine Studie aus Dänemark von 2023, die erste landesweite ihrer Art. Resultat:

Transgender-Personen versuchen sich achtmal häufiger das Leben zu nehmen als Nichttransgender-Personen, vollendete Selbstmorde sind dreieinhalb mal häufiger. Das wäre doch wieder einmal ein Stück Wissenschaft, das man ernst nehmen sollte.


Quellen:

ADF Int.: Schweizer Gericht verurteilt Eltern zur Herausgabe von Personalausweis für rechtlichen „Geschlechtswechsel“ der 16-jährigen Tochter. 31.7.2024

ADF Int. (youtube): Parents lose daughter to trans ideology: “They took our daughter away”

Infosperber: Die unerwünschten Folgen einer Geschlechtsumwandlung. 30.8.2023

NZZ: Immer mehr Mädchen wollen Jungen sein – und Ärzte geben dem Transgender-Trend trotz Risiken nach. 5.11.2020

Emma: England verbietet Pubertätsblocker. 14.3.2024

Univadis: Stark erhöhte Rate an Suizid-Versuchen unter Transgender-Personen. 29.7.2024

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2 Antworten auf Genfer Gericht: Eltern dürfen Geschlechtsumwandlung ihrer 16 Jahre alten Tochter nicht verhindern

  1. Ralph sagt:

    Es gibt die hervorragende Stiftung AMQG/AUFG in Genf und Zürich, die in solchen Fällen zu helfen versucht: https://www.amqg.ch/de/association

  2. smirt sagt:

    Ich finde das etwas dünnes Eis und begebe mich gleich mit drau. Ich weiss jetzt nicht so recht ob ich einer Organisation (adf) die religiös gepusht gegen Abreibung kämpft wirklich so stark in derer Darstellung eines Falles folgen würde. Eine Debatte kann nie schaden, aber man muss einfach immer auch schauen, wer was aus welchen Motiven sagt und macht.
    Danke und schöne Grüsse

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